Schulveranstaltungeneinschließlich der Klassenpflegschaftssitzungen, Elternbeiratssitzungen, Schülerratssitzungen und der Sitzungen der weiteren schulischen Gremien sind nach Maßgabe der Bestimmungen des § 10 CoronaVO zulässig.
Für die Teilnahme externer Personen ist ein Impf- , Test- oder Genesenen-Nachweis notwendig.
Eine Hilfe für Dein Verhalten im Zusammenhang mit Corona.